Flüssiggas bleibt bis 2018 Steuerfrei
Steuerliche Begünstigung für Autogas
Deshalb ist Autogas so günstig: Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung von Flüssiggas als Kraftstoff zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in Fahrzeugen beträgt 9,7 Cent/Liter (Benzin 65,4 Cent). Die steuerliche Begünstigung wurde mit dem neuen Energiesteuergesetz (EnergieStG) bis zum 31. Dezember 2018 festgeschrieben.
(Quelle: ADAC.de)
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